
Bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. machten in Indien
"plastische Chirurgen" durch die sensationelle Rekonstruktion
der menschlichen Körperoberfläche von sich reden: Ihnen gelang
der Überlieferung zufolge die erste Nasenersatzplastik. Von Indien
aus verbreitete sich die hohe Kunst der filigranen Wiederherstellung
von Form und Funktion auch in andere Länder.
In den letzten 30 Jahren hat sich unsere Gesellschaft
und der Medizinbereich sehr stark gewandelt. Neue Werte und neue Kommunikationsbereiche
(z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) sind entstanden.
Gesetzesänderungen wie z. B. die Gesundheitsreform,
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes etc. waren die Folgen.
Diese Änderungen bewirkten, dass auch neue Begriffe
und Facharztbereiche entstanden. Zugleich sorgten diese Veränderungen
auch zu Verwirrungen und neuen Begrifflichkeiten. Ein Beispiel hierfür
ist der Begriff „Schönheitschirurgie“, der gesetzlich
nicht definiert ist – aber er wird oft im Volksmund verwendet.
Da durch die große
Medienpräsenz immer wieder kommuniziert wird, dass bei „Ästhetischen
Eingriffen“ das große Geld verdient wird, wechselte so mancher
Allgemeinarzt oder Zahnarzt sein Praxisschild zum „Schönheitschirurgen“.
Das Interesse stiegt auch bei Berufseinsteigern: Umfasste
die Fachvereinigung Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven
und Ästhetischen Chirurgen (ehemals VDPC) im Jahre 2001 noch deutschlandweit
300 Mitglieder, so findet man mittlerweile allein in München um
die 50 Fachärzte für Plastische Chirurgie.
Durch die europäische Harmonisierung wird alles
noch wesentlich komplexer, da im Ausland andere Haftungsgrenzen, Zulassungsbestimmungen,
Hygienevorschriften, etc. gelten.
Da die Zahl der Interessenten
an optischen Veränderungen ständig stieg, hat sich ein neuer
Markt entwickelt: Die Schöheitschirurgie.
Ein sich stark entwickelnder Markt brachte auch neue
Probleme mit sich. Steigende Konkurrenz brachte auch die Marketingspezialisten
auf den Markt. Da Vertrieb und Marketing immer an Erfolgszahlen gemessen
wird, wurden neue „Lösungen“ oder neue „Produkte“
kommuniziert, die einfach und toll zu vermarkten sind (z. B. Fett-Weg-Spritze
(in Deutschland nicht zugelassen), Titanimplantate – mittlerweile
wieder vom Markt verschwunden, etc.).
Für den Patienten führte das immer zu mehr
„Qual der Wahl“. Zugleich stiegen auch die Zahlen an Meldungen,
die über „Fehleingriffe“ bzw. „Kunstfehler“
berichteten. Oftmals wird nur über die schönen Seiten berichtet.
Die Gefahren werden diskret verschwiegen und übergangen. Persönliche
und finanzielle Folgen werden dem Patienten vorenthalten. Zu den gravierendsten
Folgeschäden gehören Verbrennungen und Narben durch Lasertherapie,
verrutschte und aufgeplatzte Brustimplantate, Atemschwierigkeiten nach
Nasenkorrekturen, Bauchdellen oder sogar ins Komma geratene Patienten
nach Fettabsaugungen.
Die exakte Anzahl von ärztlichen Kunstfehlern
ist jedoch deshalb nicht ermittelbar, weil die Patienten in vielfacher
Weise aus Scham darauf verzichten, die behandelnden Ärzte in Rechenschaft
zu ziehen oder gar mit diesen eine außergerichtliche Einigung
erzielen. Gerade Letzteres geschieht nicht selten, da der Arzt durch
diese Möglichkeit nicht um seinen Ruf bangen muss.
Das Sozialgesetzbuch V sagt: „Versicherte haben
einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine
Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten
oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V)“. „Die
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein; sie dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsträger
nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 SGB
V)“.
Zugleich sagt die Rechtssprechung auch eindeutig:
„Ein regelwidriger Körperzustand ohne entstellende Wirkung
und ohne wesentliche Funktionseinschränkung ist auch dann nicht
als Krankheit zu werten, wenn er eine psychische Belastung darstellt,
die ihrerseits zu einer behandlungsbedürftigen, psychischen Erkrankung
geführt hat“. Somit haben die Patienten selbst die Korrekturkosten
zu tragen oder sie müssen sich mit dem Ergebnis abfinden.
Es wird immer schwieriger,
den geeigneten Spezialisten für den geplanten Eingriff zu finden.
Die Arztwahl ist die Grundlage einer erfolgreichen Behandlung bzw. Veränderung.
Unsere Team hat sich
im Jahre 2000 Gedanken über diese Entwicklung gemacht und nach
einer Entwicklungszeit von knapp 2 Jahren folgenden Mindestanforderungskatalog
erstellt:
- Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie
- jahrelange Erfahrung (mind. 6 Jahre) im Bereich Ästhetische
Chirurgie in leitender Funktion (z. B. Chefarzt, Oberarzt, eigene
Klinik bzw. Praxisklinik, etc.)?
- Auf welche Teilbereiche der ästhetischen Chirurgie
ist der Behandler spezialisiert?
- Wird die Beratung vom Behandler durchgeführt?
Wenn Sie in der Narkose sind, dann können Ihre Wünsche nicht
mehr mit Ihnen berücksichtigt werden.
- Besucht der Behandler und das Behandlungspersonal regelmäßig
Weiterbildungen? Nicht nur der Operateur muß gut ausgebildet
sein - auch das Personal und der Anästhesist muß auf dem
aktuellen Wissensstand sein!
- Welche Erfahrung hat der Behandler für die jeweiligen
Eingriffe? Es ist wie in jedem anderen Bereich - je mehr
Erfahrung, desto niedriger das Risikos eines Fehlers.
- Ist der Partner Vollmitglied der Deutschen Gesellschaft
der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie DGPRÄC
(ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen VDPC)?
- Wie ist der OP ausgestattet? Ein hochwertiger
OP bildet die Grundlage für eine Reaktionsmöglichkeit im
Komplikationsfall - weiterhin werden die Risiken von Komplikationen
z. B. durch die Reinluftanlage minimiert.
- Werden die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig
überprüft? Sicherheit ist gut - aber sie muß
auch funktionieren!
- Wie hoch ist die Patientenzufriedenheit? Ihre
Zufriedenheit ist das Wichtigste!
- Wie zuverlässig arbeitet der Partner (z. B. Einhaltung
von Terminen, Rückrufe, etc.)?
- Werden umfangreiche Beratungsgespräche ohne Zeitdruck durchgeführt
und werden dabei unterschiedliche Behandlungsmethoden und die eventuellen
Komplikationen besprochen? Aufklärung ist eine Grundlage einer
erfolgreichen Behandlung - und sie schützt zugleich vor Enttäuschungen.
- Werden umfangreiche Nachkontrollen durchgeführt,
so dass z. B. event. Wundheilungsstörungen etc. frühzeitig
behandelt werden können?
- Besitzt der Partner eine Haftpflichtversicherung für
ästhetische Eingriffe?
- Werden Inklusivangebote unterbreitet oder sind
in den Angeboten versteckte Nebenkosten enthalten? Wir wollen, dass
Sie keine bösen Überraschungen erleben.
- Wie ist die Erreichbarkeit und Reaktionszeit bei event.
Komplikationen - auch außerhalb der Praxissprechstunden?
- Wie ist das Personal ausgebildet und wird es regelmäßig
weitergebildet?
- Wie wird die Qualität in der Klinik bzw. Praxis überwacht
und wie werden die Ergebnissse ausgewertet bzw. optimiert?
- Bildet der Partner auch Kollegen aus?
- Werden gesetztliche Vorgaben eingehalten und unzulässige
Werbung unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder,
unzulässige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden"
etc.)
- Wie schnell wird auf Anfragen etc. reagiert?
- Kann unsere Hotline den Operateur auch außerhalb
der Sprechzeiten erreichen und erhält auch der Patient
die Telefonnummer des Operateurs? Komplikationen machen selten zu
festen Zeiten Feierabend....
- Wie häufig werden die jeweiligen Eingriffe durchgeführt
und liegt eine Spezialisierung vor? Nicht jeder Facharzt
für Plastische Chirurgie kann jeden Eingriff....
- usw.
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für
Plastische Chirurgie werden regelmäßig auf diese Punkte überprüft
und müssen entsprechende Nachweise erbringen. Will sich ein Facharzt
für Plastische Chirurgie uns anschliessen, so muss er diese Punkte
nachweisen bzw. erfüllen. Werden die Punkte nicht erreicht bzw.
werden die Nachweise z. B. für Weiterbildung nicht erbracht, so
wird der Partner ausgeschlossen.
Unser Ziel ist es, neutral
über Behandlungsmethoden, Möglichkeiten, Komplikationsrisiken,
Heilungsverlauf, etc. zu informieren. Wir wollen Ihnen helfen Ihren
spezialisierten Facharzt für Plastische Chirurgie zu finden.
Hierzu überprüfen wir die Qualifikation
und Weiterbildung der Fachärzte und des Personals, die Sicherheitsvorkehrungen,
die Abläufe (z. B. Notfallpläne, etc.) und die Arbeitsweisen
(z. B. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, etc.) der jeweiligen
Fachärzte, Praxen bzw. Kliniken.
Jeder unserer Kooperationspartner hat sich zur Einhaltung
der Berufsrichtlinien verpflichtet. Alle unsere Partner dazu verpflichtet,
ausschließlich wissenschaftlich anerkannte und zuverlässige
Methoden einzusetzen, sich regelmäßig weiter zu bilden. Weiterhin
überprüfen wir die Zufriedenheit der Patienten.
In der Ästhetik geht es nicht nur
darum, operativ alles richtig zu machen - sondern Sie sollen sich anschließend
mit dem Ergebnis auch wohl fühlen!
Erst wenn dieses Wohlgefühl erreicht ist, dann haben wir unseren
Auftrag erfüllt. Wir wollen, dass Sie den richtigen Spezialisten
für das jeweilige Problem finden und sich in "gute und sichere
Hände" begeben.
Unser Team umfasst aktuell 39 Fachärzte
für Plastische Chirurgie an 33 Standorten in Deutschland.
Ausgewählte
Fachärzte für Plastische Chirurgie für Ihre Schönheitsoperation
Unsere
Entwicklungsgeschichte
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